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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Errichtung und Betrieb von E-Ladesäulen - DE-Rotenburg (Wümme)
Ladegeräte
Elektroinstallationsarbeiten
Stromversorgungsanlagen
Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Stromversorgung
Dokument Nr...: 895704-2021 (ID: 2021072911002423643)
Veröffentlicht: 29.07.2021
*
  Errichtung und Betrieb von E-Ladesäulen
VERGABEUNTERLAGEN
130/21/80
Errichtung und Betrieb von E-Ladesäulen
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme), Deutschland
20.07.2021
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 2
631_UVgO_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots................................................................................
2
632_Bewerbungsbedingungen.......................................................................................................
.................. 6
633_UVgO_Angebotsschreiben_mit_Losen
.................................................................................................... 8
326_Zusätzliche-Vertragsbedingungen-Nds-2016...................................................................................
........ 10
Besondere Vertragsbedingungen
NTVergG-Dienstleistung............................................................................. 13
Eigenerklärung_national........................................................................................................
........................... 17
Erklärung zum NTVergG P4 Abs 1_01-21
....................................................................................................... 18
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 19
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 26
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 27
i
Die wichtigsten Informationen zum Verfahren
Grundsätzliches:
Auftraggeber: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Vergabenummer/-name: 130/21/80 - Errichtung und Betrieb von E-Ladesäulen
Kurzbeschreibung: Schulen sind ein Ort der Bildung und das Thema Elektromobilität wird für viele Schüler und
Schülerinnen und auch die Lehrer und Lehrerinnen ein Thema der Zukunft. Der Landkreis Rotenburg
plant an verschieden Schulstandorten im Kreisgebiet die Errichtung, den Anschluss an das öffentliche
Stromnetz und den Betrieb von je zwei 22kW-Ladepunkten zur Ladung von Elektromobilen zu
vergeben. Die Ladepunkte sollen den Ladestandards von AC-Ladepunkten sowie der
Ladesäulenverordnung (LSV) entsprechen. Die benötigten Stellplätze zum Laden von Elektromobilen
werden vom Schulträger bzw. Grundstückseigentümer dem Betreiber (Auftragnehmer) für die
vereinbarte Vertragslaufzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Betreiber (Auftragnehmer)
beliefert die Ladestation ausschließlich mit 100% Ökostrom und mit einer für den Betrieb notwendigen
Leistung. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme soll bis zum 30.11.2021 erfolgen.
Detaillierte Angaben finden Sie in der Leistungsbeschreibung.
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO
Liefer-/Ausführungsort: 27... Landkreis Rotenburg (Wümme)
Losweise Vergabe: Ja
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis
Ausführungsfrist: Fertigstellung und Inbetriebnahme bis zum 30.11.2021. Der Betrieb erfolgt über einen
Leistungszeitraum von 6 Jahren, beginnend mit dem Monat in dem die Dienstleistung zur Nutzung zur
Verfügung steht. Optional besteht die Möglichkeit von Vertragsverlängerungen (4 x 1 Jahr). Details
sind den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Angebotsabgabe:
Angebotsfrist: 25.08.2021 10:00:00
Zuschlags-/Bindefrist: 24.09.2021
Form der Angebote: Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
Elektronische Angebotsabgabe:
Sie müssen Ihr Angebot elektronisch über den Angebotsassistenten im Vergabeportal der Deutschen eVergabe abgeben. Bitte melden
Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://portal.deutsche-e vergabe.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort
an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist
kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen. Klicken Sie auf den Projektsafe des gewählten
Verfahrens, um
nach erfolgter Aktivierung über den Angebotsassistenten direkt zum eVergabe-System zu gelangen. Hier können Sie Ihr Angebot
vollelektronisch erstellen und einreichen.
Folgende Signaturen sind zulässig: Textform nach 126b BGB
Die schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen!
Fragen zum Verfahren:
Bieterfragen müssen bis spätestens 18.08.2021 10:00 eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung
nicht
zugesichert. Die Beantwortung von Fragen erfolgt ausschließlich in Textform über die Bieterkommunikation im
Bieterassistenten. Sie erhalten
unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im
Bieterassistenten.
Bieterantworten werden Teil der Vergabeunterlagen. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur
Kenntnis nehmen.
Für allgemeine Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Zentralen Vergabestelle telefonisch unter der Telefonnummer +49
(0)4261-983-2178 oder -2182 oder per E-Mail unter vergabe@lk-row.de gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den Support der Deutschen
eVergabe. E-Mail: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter +49 (0)611-949106-83. Der Support ist kostenlos.
Umsatzsteuer
Um die Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen wird bei der Angebotswertung der zum Zeitpunkt der Angebotswertung gültige
Umsatzsteuersatz berücksichtigt. Für die Abrechnung der Leistungen wird der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils
geltenden
Umsatzsteuersatz zugrunde gelegt.
1
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017)
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Deutschland
25.08.2021 10:00:00
24.09.2021
130/21/80 Errichtung und Betrieb von E-Ladesäulen
Besondere Vertragsbedingungen zum NTVergG
Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen
2
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
124_LD Eigenerklärung zur Eignung
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung  Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt
elektronisch über die Vergabeplattform
in Textform unter nachstehender Anschrift:
Stelle
Fax
Straße E-Mail
PLZ/Ort
3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Eigenerklärung zur Eignung
Erklärung zu  4 Abs. 1 NTVergG
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
3
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 4
3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) -
ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
oder alle Lose
4
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 4 von 4
7 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch
in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls
vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich
Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in
verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort
abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Maßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
8 Nachprüfungsstelle
9
130/21/80 Errichtung und Betrieb von E-Ladesäulen
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) findet Anwendung und ist zu
beachten!
5
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge
unterhalb der
EU-Schwellenwerte, (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
6
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
6 Eignung
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot
- Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch
die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
7
633
(Angebotsschreiben Lose  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters
(Firmenname lt. Handelsregister)
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht
BImA-Nummer
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie
den geforderten Angaben und Erklärungen
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
124_LD Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung
beträgt einschl. Umsatzsteuer
Los 1 Euro
Los 2 Euro
Los 3 Euro
Los 4 Euro
Los 5 Euro
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Deutschland
130/21/80 Errichtung und Betrieb von E-Ladesäulen
8
633
(Angebotsschreiben Lose  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 2
3 Anzahl der Nebenangebote Los 1 St.
Los 2 St.
Los 3 St.
Los 4 St.
Los 5 St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote Los 1
%
Los 2 %
Los 3 %
Los 4 %
Los 5 %
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe
2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen  Teil B
6 Ich/Wir erkläre(n), dass
 ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistung erfülle(n).
 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
 mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/
unseres Angebotes sind.
 das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist,
wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig
enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung)
eingetragen wurden.
 falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot
auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen,
umfasst.
 ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme
dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe
nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss,
nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen,
wird das Angebot ausgeschlossen.
9
Auftraggeber/Vergabestelle
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
des Landes Niedersachsen für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen
024_111 (VHB-VOL 4.3)
06.2016
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Vertragsbestandteile ( 1)
1.1
b) Besondere Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B)
1.2
Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber
Plänen/Zeichnungen
Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht
berührt.
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen
der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
werden nicht Bestandteil des Vertrags. Abweichungen
von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen
wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber
sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für
einen angebotenen Skontoabzug.
1.3
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
Vertragsbestandteile
Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Bestimmungen
der jeweils geltenden Fassung der Verordnung
PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
und ggf. einer Preisprüfung. Die in diesem Auftrag
vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne
der o. a. Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag ausdrücklich
ein anderer Preistyp angegeben ist.
Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen
Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen, dass es sich
um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund der Preisprüfung
ein Marktpreis nicht festgestellt werden, gilt
der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis im Sinne der
entsprechenden Preisverordnung. Die Auftragnehmerin
bzw. der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet,
in Zusammenarbeit mit der Preisbehörde nach den Vorschriften
der LSP-Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund
von Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis,
Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis
zu ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu
Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen
Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der Netto-Selbstkosten
als angemessen betrachtet. Eine Verzinsung des
betriebsnotwendigen Kapitals von 6,5 v. H. darf nicht
überschritten werden.
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen
werden durch den Vertrag bestimmt.
c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1
2 Preis
3 Änderung der Vergütung
4 Mehr- und Minderleistungen
5 Verpackung
6 Ausführung der Leistungen
7 Sprache
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
9 Abnahme
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
11 Gewährleistung und Verjährung
12 Rechnung
13 Bezahlung, Abtretung
14 Vertragsänderungen
15 Gerichtsstand
2 Preise
2.1
2.2
Stand: Mai 2016
Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme), Deutschland
10
3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3)
4
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer
auf Grund von  2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung,
muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber unverzüglich
- möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst
der Höhe nach - anzeigen. Die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die
Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten
nachzuweisen.
Mehr- oder Minderleistungen ( 2)
- ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet,
Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten
Einheitspreisen zu erbringen,
Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die
Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
- begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung
der im Vertrag festgelegten Einheitspreise.
5 Verpackung
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden,
dass Verpackungen
Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die
stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien
herzustellen.
1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz des
Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren.
2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar
sind, soweit dies technisch möglich und zumutbar sowie
vereinbar mit den auf das Füllgut bezogenen Vorschriften
ist,
3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen
für eine Wiederverwendbarkeit nicht vorliegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet,
sofern in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich
vorgesehen, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen
und einer erneuten Verwendung oder einer
stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung
zuzuführen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewährleistet
die umweltgerechte Entsorgung.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme der Verpackungen,
so gehen diese - wenn nichts anderes vereinbart
ist - ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum
des Auftraggebers über. Wird in gemieteten Behältern
geliefert, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
- wenn nichts anderes vereinbart ist - keinen
Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühren.
6.1
6.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die für
die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der
Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten Umstände
erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen
usw. in deutscher Sprache) dem
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte sich bei der
Überprüfung herausstellen, dass Ziffer 6.1 nicht beachtet
Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu liefern
und müssen den anerkannten Regeln der Technik,
insbesondere den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen
Bestimmungen sowie den im Anhang TS der
VOL/A aufgeführten Technischen Spezifikationen entsprechen.
6 Ausführung der Leistungen ( 4)
wurde, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
die Kosten der Überprüfung zu übernehmen
und den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Anlagen
auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen.
Ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann
der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz
der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt,
sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen
zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht
kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen
zu gewähren.
6.4
6.3
8
8.1
8.2
9.1
9
Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer erhalten hat,
bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber
nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben
Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und
dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der
zu erbringenden Leistung beizufügen.
Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefaßt
sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter
(z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden
und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung
einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen
muss vom Konsulat beglaubigt sein.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf Leistungen
nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die
gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfüllen.
Sie bzw. er ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere
und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen,
wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der
Leistungen zu vereinbaren ist.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor
der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der
Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft
(einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür
vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekanntzugeben.
Beabsichtigt die Auftragnehmerin bzw. der
Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die ihr
bzw. sein Betrieb eingerichtet ist, hat sie bzw. er vorher
die schriftliche Zustimmung gemäß  4 Nr. 4 VOL/B einzuholen.
Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts anderes
vereinbart ist - der Sitz der empfangenden Dienststelle
(Empfangsstelle).
Abnahme ( 13)
7 Sprache
Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ( 4 Nr. 4)
Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots
davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen
öffentlichen Auftrag handelt. Sie unterliegen der in
Nummer 2.1 aufgeführten Verordnung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der
Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelungen
der VOL/A, Ausgabe 2009, zu Grunde zu legen
und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nachunternehmer
dürfen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise,
Gewährleistung und Vertragsstrafe - keine
ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart sind.
- 2 -
11
Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers
zulässig.
Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes vereinbart
ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin bzw. des
Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. Liefertermine
sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen
Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über,
wenn die oder der zuständige Mitarbeiter der Empfangsstelle
die Leistung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine Abnahme
weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart
ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist.
9.2
9.3
11 Gewährleistung und Verjährung ( 14)
9.4
Auftragsentziehung -
Kündigung oder Rücktritt ( 7, 8)
10
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des
Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder
der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen
nahestehenden Personen Vorteile ( 331 ff StGB) anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen der
Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der
Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind.
10.1
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich
eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
10.2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere
wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen
mit anderen Bietern über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit
sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach	2 ff.
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -
zulässig sind. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von
Personen gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder für
sie bzw. ihn tätig sind.
10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2 vom Vertrag
zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung,
soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den
Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten
Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage
der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare
Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer
auf dessen Kosten zurückgewährt.
11.1 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beginnt
mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung
oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen
noch vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten
Annahme der Lieferung.
12 Rechnung ( 15)
12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle
auszustellen.
12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen
gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die
letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung
zu kennzeichnen.
12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur,
wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/
Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies
geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine
bzw. Leistungsnachweise.
13 Bezahlung, Abtretung ( 17)
13.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung
der Leistung, und soweit nichts anderes vereinbart
ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen
(ggf. unter Abzug eines vereinbarten Skontos) oder innerhalb
von 30 Tagen ohne Abzug. Sie kann früher gemäß
den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen.
13.2 Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang
der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten
Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs gemäß Nummer 9.4 dieser Vertragsbedingungen.
Die Zahlung gilt als geleistet
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln
mit dem Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
- bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto
des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Überweisungsauftrages
beim Geldinstitut des Auftraggebers.
13.3
13.4 Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung
des Auftraggebers rechtswirksam.
14 Vertragsänderungen
Gerichtsstand ( 19)
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
15
- 3 -
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit
des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis
richtet sich ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung
des Auftraggebers zuständigen Stelle.
12
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
 Seite 1 von 4
Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der	13 bis 15 NTVergG
- Vergabe von Dienstleistungsaufträgen -
1. Zahlung von Mindestentgelten
Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern im Sinne des  22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der
Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
- den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
- den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
- der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
- aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich
erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1 sowie  5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der
Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den
Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der
Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind.
Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder
Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen.
Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG,
Urteil vom 18.04.2012  4 AZR 139/10; BAG E 109, 244.
2. Verpflichtung von Nachunternehmen
Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die in Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung
von Mindestentgelten auch den von ihm eingesetzten oder von Nachunternehmen eingesetzten
Nachunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen. Die
Verpflichtung von Nachunternehmen zur Zahlung des Mindestentgeltes nach Ziffer 1 besteht nur
für Leistungen, die das beauftragte Nachunternehmen innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbringen wird. Die Verpflichtungserklärungen können nach Maßgabe des  13 Abs.
1 Satz 4, 5 i.V.m.  8 Abs. 1 NTVergG auch im Wege der Präqualifikation erbracht werden.
Vorstehende Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungserklärungen über die Zahlung
von Mindestentgelten nach  4 Abs. 1 NTVergG.
Die Erklärungen sind vor Einsatz des jeweiligen Nachunternehmens einzufordern und dem
Auftraggeber vorzulegen.
Die Mindestentgeltverpflichtung bezieht sich jeweils auf das beauftragte Nachunternehmen.
Soweit keine Mindestentgeltregelung nach  4 Abs. 1 Nr. 2 NTVergG existiert, ist das
Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gemäß  4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG zu
zahlen.
13
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
 Seite 2 von 4
Nachunternehmen im Sinne dieser Regelungen sind in der Regel rechtlich selbständige
Unternehmen, die von dem beauftragten Auftragnehmer zur Erbringung der ausgeschriebenen
Leistung herangezogen werden, die in sich abgeschlossene Teilleistungen bilden und nicht nur
untergeordnete Hilfsdienste oder bloße Zulieferungen darstellen. Der Auftragnehmer hat diese
rechtliche Einordnung der von ihm zur Ausführung eingesetzten Dritten in eigener Verantwortung
zu prüfen. Die Regelung des  4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt.
3. Kontrollrechte
3.1. Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers
Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in  14 Abs. 1 NTVergG ein
allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auftragnehmer und die
zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im
Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen.
3.2. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im Hinblick auf
die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf
Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung des Mindestentgelts
i.S.d.  4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser
Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die zur Kontrolle
erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über
Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu
halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die
Einhaltung der in Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen, ist der Auftraggeber
berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere
Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen,
Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere
Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und
tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die
Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten.
Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach
vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender
Anwendung des  147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in
dem die Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde.
Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene Frist zur
Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten
gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung
der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt.
Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der
personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten
Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur
Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen.
14
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 3 von 4
Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und
Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und
Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die Ausführung
des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf Einhaltung der Vertragspflichten gem. Ziffer 1 und 2
zu kontrollieren und dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlangen
jederzeit nachzuweisen.
Die in Ziffer 2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht,
sofern und soweit der Auftraggeber gemäß  13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von Erklärungen
verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Zahlung des
entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
4. Sanktionen/Vertragsstrafe/Kündigungsrecht
Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und der von
ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder
Verleihunternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 1, 2 und Ziffer
3.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto -
basierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen gegen
die Vertragspflichten auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der Vertragsstrafen
10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten.
Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte
Vertragspflichtverstöße im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der Ziffern
1, 2 und 3.2, die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die Vereinbarung von
Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die Vereinbarung von
Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt.
Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder
Verleihunternehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß
des Auftragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall,
wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der
Mindestentlohnungspflichten durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen regelmäßig
kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher auch für den Fall
vereinbart, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen begangen
wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Den
Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung der
Vertragsstrafe zu beachten ist und die Vertragsstrafe vom Auftraggeber auf Antrag des
Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann.
Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die Parteien für den Fall der schuldhaften und
nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der sich aus den in Ziffer 1, 2 und 3.2 genannten
Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch einen von diesem oder einem Nach- oder
Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder Verleihunternehmen das Recht des Auftraggebers
zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.  8 VOL/B und etwaige andere vertragliche
Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die
drohenden Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 1, 2 und/oder 3.2
vereinbarten Verpflichtungen.
15
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 4 von 4
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber die für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach  21 MiLoG, nach  23 AEntG und nach  16 AÜG zuständigen
Stellen über Verstöße des Auftragnehmers bzw. der Nach- oder Verleihunternehmen gegen die
auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen informieren.
5. Rechtliche Hinweise und Regelung zur Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die Unwirksamkeit
ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die Vertragsregelungen insgesamt.
139 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
16
Auftraggeber/Vergabestelle (einschl. Anschrift)
(Eigenerklärung zur Eignung)
Vergabenummer
Leistung:
Eigenerklärung
Ich/Wir erkläre(n), dass
 über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag
mangels Masse abgelehnt wurde.
 ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde(n).
 sich mein/unser Unternehmen nicht in finanzieller Schwierigkeiten befindet.
 für mein/unser Unternehmen in vergangenen zehn Jahren keine Rettungs- oder
Umstrukturierungsbeihilfe gewährt wurde.
 ich/wir keine Verfehlungen begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt, insbesondere ich/wir mich/uns nicht an Preisabsprachen beteiligt
habe/n bzw. beteiligen werden.
Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Falle unzutreffender Erklärungen vom Wettbewerb
ausgeschlossen werden kann/können.
(Datum, Unterschrift, ggf. Firmenstempel)
Landkreis Rotenburg (Wümme)
130/21/80
17
Auftraggeber/Vergabestelle
Vergabenummer
Erklärung zu  4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des
Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden
Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab
01.01.2021: 9,50 Euro/ ab 01.07.2021: 9,60 Euro/ ab 01.01.2022: 9,82 Euro/ ab 01.07.2022:
10,45 Euro) zu zahlen
und
2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach	1 Abs. 3
MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser
Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
 den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
 den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
 aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1
sowie  5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
_______________________________________________________
Datum, Unterschrift / Firmenstempel
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch
diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
Landkreis Rotenburg (Wümme)
130/21/80
18
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
20.07.2021
Verfahren: 130/21/80 - Errichtung und Betrieb von E-Ladesäulen
SKONTO
Skonto kann gesondert angeboten werden, wird allerdings bei der Wertung der Angebote nicht
berücksichtigt.
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Vorbemerkung
Schulen sind ein Ort der Bildung und das Thema Elektromobilität wird für viele Schüler und Schülerinnen und auch
die Lehrer und Lehrerinnen ein Thema der Zukunft. Der Landkreis Rotenburg plant an verschieden Schulstandorten
im Kreisgebiet die Errichtung, den Anschluss an das öffentliche Stromnetz und den Betrieb von je zwei
22kW-Ladepunkten zur Ladung von Elektromobilen zu vergeben. Die Ladepunkte sollen den Ladestandards von
AC-Ladepunkten sowie der Ladesäulenverordnung (LSV) entsprechen. Die benötigten Stellplätze zum Laden von
Elektromobilen werden vom Schulträger bzw. Grundstückseigentümer dem Betreiber (Auftragnehmer) für die
vereinbarte Vertragslaufzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Betreiber (Auftragnehmer) beliefert die
Ladestation ausschließlich mit 100% Ökostrom und mit einer für den Betrieb notwendigen Leistung. Die
Fertigstellung und Inbetriebnahme soll bis zum 30.11.2021 erfolgen.
Durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistungen
Im Rahmen der Dienstleistung sind folgende Leistungen vorzuhalten bzw. zu erbringen:
 Errichtung der technischen Infrastruktur, inklusive Herstellung der Stellplätze
 Betrieb der Ladesäulen, Wartung und Instandhaltung der gesamten technischen Infrastruktur
 Alle notwendigen Serviceleistungen inkl. Abrechnung mit den Nutzern (Kunden des Betreibers)
 Die Förderfähigkeit ist zu prüfen und ggf. vom Betreiber zu beantragen. Der Auftragnehmer muss die Prüfung und
ggf. Beantragung von Fördermitteln nachweisen Die Förderfähigkeit wird nicht im Angebotspreis berücksichtigt,
sondern vorbehaltlich des positiven Bescheides erst nach Auftragsvergabe in Abzug gebracht.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird über einen Leistungszeitraum von 6 Jahren geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem
Monat in dem die Dienstleistung zur Nutzung zur Verfügung steht. Es besteht die Möglichkeit von
Vertragsverlängerungen (4 x 1 Jahr) soweit beide Vertragsparteien den Vertrag bis spätestens sechs Monate vor
Ablauf des Vertrages oder der jeweiligen Verlängerung schriftlich für ein weiteres Jahr bestätigen. Erfolgt keine
gegenseitige schriftliche Bestätigung innerhalb dieser Frist, so endet das Vertragsverhältnis am letzten Tag des
Monats des jeweiligen Jahres. Die vereinbarte Vergütung gilt unverändert für mögliche Vertragsverlängerungen.
Übernahme der technischen Anlagen
Optional ist vertraglich eine Übernahme der technischen Anlagen durch den Auftraggeber zu vereinbaren. Sollte
keine Übernahme der technischen Anlagen durch den Auftraggeber erfolgen, ist auf Verlangen des Auftraggebers
der ursprüngliche Zustand durch den Auftragnehmer wiederherzustellen. Die Kosten für die Wiederherstellung trägt
der Auftragnehmer.
1. Bereitstellung Hardware
Der Auftragnehmer beschafft und errichtet auf dem Grundstück des Schulträgers eine Ladestation mit zwei 22 kW
Ladepunkten. Sämtliche Kosten für die Beschaffung, Anbindung an das öffentliche Stromnetz, Installation der
Ladesäule sowie zusätzlicher
Bestandteile trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer bleibt Eigentümer der Anlage. Die Anlage beginnt am
Anschlusspunkt der Zähleranschlusssäule des jeweiligen Netzbetreibers.
1.1 Anforderungen an die Ladestation
Folgende Anforderungen soll die Ladesäule erfüllen:
- Ladesäule inkl. Betonfundament
- 2 Ladepunkte mit Typ2 Ladesteckdose inkl. Schutzklappen
- Ladeleistung bis zu 22 kW Wechselstrom (AC)
- Farbdisplay zur Visualisierung von Ladeleistung und geladener Energiemenge
- Zugangskontrolle per RFID-Kartenleser
- robustes Gehäuse aus glasfaserverstärktem Polyester (Schlagfestigkeit IK 09), UV beständig
- geeignet für den Innen- und Außenbereich (max. zul. Umgebungsbedingungen: -25 C bis + 50 C)
- Zertifizierungen:
19
o Modul B EU-Baumusterprüfbeschein igung
o Der Hersteller von der im Ausschreibungstext genannten Ladestation sollte das Zertifikat für Modul D Konformität
mit der Bauart auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess nachweisen
können.
- FI-Schalter Typ B pro Ladepunkt
- nach VDE 0641-T11 ist ein Schutz gegen Kurzschluss, thermische Überlast, Erdschluss sowie eine
Fehlerstrom-Schutzeinrich tung und ggf. eine Überspannungsschutzeinric htung in der vorgeschalteten Verteilung
des Gebäudes vorgesehen
- normkonformes, sicheres Laden (Mode 3 nach IEC 61851)
- eichkonforme Messung von Ladevorgängen
- Anbindung an ein IT-Backend per Mobilfunk zu Abrechnungszwecken
1.2 Anforderungen an den Ladeplatz bzw. an den Standpunkt der Ladestation
Der Stellplatz muss mit einem Hinweisschild ausgestattet werden, dass es sich um einen reservierten
Park-/Ladeplatz für Elektro-Kraftfahrzeuge handelt. Es ist ein Anfahrschutz anzubringen, der die Ladestation vor
Beschädigung durch Anfahren schützt.
Da die Ladestationen auf Grünflächen/-streifen unmittelbar an den Stellplätzen installiert werden sollen, muss eine
Befestigung (Pflasterung, Betonplatten, etc.) im Radius von 1m um die Ladestation vorgenommen werden.
Hintergrund der Befestigung ist eine sichere Zuwegung und Bedienung der Anlage, sowie eine einfache Pflege der
Grünflächen. Nach Fertigstellung der Anlage wird eine Abschlussprüfung vor Inbetriebnahme der Anlage durch den
Betreiber (Auftragnehmer) durchgeführt.
2. Betriebsführung
Der Auftragnehmer errichtet und betreibt an folgenden Standorten Ladestationen:
Berufsbildende Schulen Rotenburg
Verdener Straße 96
27356 Rotenburg (Wümme)
Gymnasium Zeven
Bahnhofstraße 62
27404 Zeven
Berufsbildende Schulen Zeven
Dammackerweg 12
27404 Zeven
Gymnasium Sottrum
Schillerstraße 11
27367 Sottrum
KGS Tarmstedt  Gymnasiale Oberstufe
Gartenstraße 12a
27412 Tarmstedt
2.1 Betrieb, Nutzung und Anbindung der Ladestation
Die Ladestation soll ohne Unterbrechung zugänglich sein. Nutzer können sich entweder mit Hilfe einer
Stromtankkarte (RFID Karte) an der Ladesäule für einen Ladevorgang autorisieren (Eigenbedarf) oder über
Roaming bzw. Direktbezahlung den Ladevorgang durchführen.
Die Abrechnung mit den Nutzern erfolgt durch den Betreiber (Auftragnehmer).
Alle gesetzlichen Betreiberpflichten inkl. das Risiko von Schäden liegen ausschließlich beim Betreiber
(Auftragnehmer) der Ladestation. Ständiges Monitoring zum sicheren Betrieb der Anlage. Übermittlung von Daten
über die Anzahl der Ladevorgänge pro Kalenderjahr an den Landkreis. Das Grundstück wird vom Landkreis
unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
2.2 Wartung, Instandsetzung und Prüfungen
Die Wartung der Ladestation wird durch den Betreiber (Auftragnehmer) oder ein vom Auftragnehmer beauftragtes
Unternehmen durchgeführt. Instandsetzungsmaßnahmen an der Ladestation werden vom Betreiber (Auftragnehmer)
oder ein vom Betreiber beauftragtes Unternehmen durchgeführt. Dies gilt auch, wenn die Anlage aus technischen
Gründen komplett ersetzt werden muss. Etwaige erforderliche Prüfungen werden durch den Betreiber
(Auftragnehmer) oder ein vom Auftragnehmer beauftragtes Unternehmen durchgeführt.
2.3 Störungen
Bei etwaigen Störungen muss der Betreiber (Auftragnehmer) oder ein durch ihn beauftragtes Unternehmen rund um
die Uhr erreichbar sein, und eine Behebung einleiten.
20
1 LOS Standort Rotenburg (Wümme) EUR .........................
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis
Klassifizierung: Stromversorgungsunternehm en und zugehörige Dienste (65300000-6)
Standort Rotenburg (Wümme)
1.1 BBS Rotenburg (Wümme) EUR .........................
Objekt
Berufsbildende Schulen Rotenburg, Verdener Straße 96,
27356 Rotenburg (Wümme)
Leistung
Lieferung, Errichtung, Anschluss und Betrieb einer
Ladesäule (Wallbox) mit je zwei 22kW Ladepunkten.
Hinweis: Der Landkreis beabsichtigt die Ladesäule als
halböffentliche Ladesäule zu deklarieren.
1.1.1 Netzanschluss inkl.
Zähleranschlusssäule (ZAS) USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Installation einer ZAS inkl. und Anbindung an das
öffentliche Netz zum Anschluss der unter Pos. 1.1.2
angebotenen Ladesäule.
Lage der ZAS siehe Lageplan Anlage 1
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
1.1.2 Hardware USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Lieferung der Ladesäule inkl. Installation und Anbindung
an die ZAS sowie aller notwendigen Maßnahmen nach Pkt.
1 Bereitstellung Hardware.
Lage der Ladesäule siehe Anlage 1
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Hersteller (Ladesäule): ________
Typ: ________
1.1.3 Betrieb USt. [%]
19%
Menge
72,00
Einheit
Monate
Betrieb nach Pkt. 2 Betriebsführung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Monat
Gesamtpreis [EUR]
................
2 LOS Standort Zeven EUR .........................
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis
Klassifizierung: Stromversorgungsunternehm en und zugehörige Dienste (65300000-6)
Standort Zeven
2.1 BBS Zeven EUR .........................
Objekt
Berufsbildende Schulen Zeven, Dammackerweg 12, 27404
Zeven
21
Leistung
Lieferung, Errichtung, Anschluss und Betrieb einer
Ladesäule (Wallbox) mit je zwei 22kW Ladepunkten.
Hinweis: Der Landkreis beabsichtigt die Ladesäule als
halböffentliche Ladesäule zu deklarieren.
2.1.1 Netzanschluss inkl.
Zähleranschlusssäule (ZAS) USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Installation einer ZAS inkl. und Anbindung an das
öffentliche Netz zum Anschluss der unter Pos. 2.1.2
angebotenen Ladesäule.
Lage der ZAS siehe Lageplan Anlage 2
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.1.2 Hardware USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Lieferung der Ladesäule inkl. Installation und Anbindung
an die ZAS sowie aller notwendigen Maßnahmen nach Pkt.
1 Bereitstellung Hardware.
Lage der Ladesäule siehe Anlage 2
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Hersteller (Ladesäule): ________
Typ: ________
2.1.3 Betrieb USt. [%]
19%
Menge
72,00
Einheit
Monate
Betrieb nach Pkt. 2 Betriebsführung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Monat
Gesamtpreis [EUR]
................
2.2 Gymnasium Zeven EUR .........................
Objekt
Gymnasium Zeven, Bahnhofstraße 62, 27404 Zeven
Leistung
Lieferung, Errichtung, Anschluss und Betrieb einer
Ladesäule (Wallbox) mit je zwei 22kW Ladepunkten.
Hinweis: Der Landkreis beabsichtigt die Ladesäule als
halböffentliche Ladesäule zu deklarieren.
2.2.1 Netzanschluss inkl.
Zähleranschlusssäule (ZAS) USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Installation einer ZAS inkl. und Anbindung an das
öffentliche Netz zum Anschluss der unter Pos. 2.2.2
angebotenen Ladesäule.
Lage der ZAS siehe Lageplan Anlage 3
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
22
2.2.2 Hardware USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Lieferung der Ladesäule inkl. Installation und Anbindung
an die ZAS sowie aller notwendigen Maßnahmen nach Pkt.
1 Bereitstellung Hardware.
Lage der Ladesäule siehe Anlage 3
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Hersteller (Ladesäule): ________
Typ: ________
2.2.3 Betrieb USt. [%]
19%
Menge
72,00
Einheit
Monate
Betrieb nach Pkt. 2 Betriebsführung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Monat
Gesamtpreis [EUR]
................
3 LOS Standort Sottrum/Tarmstedt EUR .........................
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis
Klassifizierung: Stromversorgungsunternehm en und zugehörige Dienste (65300000-6)
Standort Sottrum/Tarmstedt
3.1 Gymnasium Sottrum EUR .........................
Objekt
Gymnasium Sottrum, Schillerstraße 11, 27367 Sottrum
Leistung
Lieferung, Errichtung, Anschluss und Betrieb einer
Ladesäule (Wallbox) mit je zwei 22kW Ladepunkten.
Hinweis: Der Landkreis beabsichtigt die Ladesäule als
halböffentliche Ladesäule zu deklarieren.
3.1.1 Netzanschluss inkl.
Zähleranschlusssäule (ZAS) USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Installation einer ZAS inkl. und Anbindung an das
öffentliche Netz zum Anschluss der unter Pos. 3.1.2
angebotenen Ladesäule.
Lage der ZAS siehe Lageplan Anlage 4
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
3.1.2 Hardware USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Lieferung der Ladesäule inkl. Installation und Anbindung
an die ZAS sowie aller notwendigen Maßnahmen nach Pkt.
1 Bereitstellung Hardware.
Lage der Ladesäule siehe Anlage 4
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
23
Textergänzungen/Eigenscha ften
Hersteller (Ladesäule): ________
Typ: ________
3.1.3 Betrieb USt. [%]
19%
Menge
72,00
Einheit
Monate
Betrieb nach Pkt. 2 Betriebsführung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Monat
Gesamtpreis [EUR]
................
3.2 KGS Tarmstedt EUR .........................
Objekt
Kooperative Gesamtschule Tarmstedt, Gartenstraße 12a,
27412 Tarmstedt
Leistung
Lieferung, Errichtung, Anschluss und Betrieb einer
Ladesäule (Wallbox) mit je zwei 22kW Ladepunkten.
Hinweis: Der Landkreis beabsichtigt die Ladesäule als
halböffentliche Ladesäule zu deklarieren.
3.2.1 Netzanschluss inkl.
Zähleranschlusssäule (ZAS) USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Installation einer ZAS inkl. und Anbindung an das
öffentliche Netz zum Anschluss der unter Pos. 3.2.2
angebotenen Ladesäule.
Lage der ZAS siehe Lageplan Anlage 5
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
3.2.2 Hardware USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Lieferung der Ladesäule inkl. Installation und Anbindung
an die ZAS sowie aller notwendigen Maßnahmen nach Pkt.
1 Bereitstellung Hardware.
Lage der Ladesäule siehe Anlage 5
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Hersteller (Ladesäule): ________
Typ: ________
3.2.3 Betrieb USt. [%]
19%
Menge
72,00
Einheit
Monate
Betrieb nach Pkt. 2 Betriebsführung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Monat
Gesamtpreis [EUR]
................
24
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
25
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
20.07.2021
Verfahren: 130/21/80 - Errichtung und Betrieb von E-Ladesäulen
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Standort Rotenburg (Wümme)"
2 Los 2 -"Standort Zeven"
3 Los 3 -"Standort Sottrum/Tarmstedt"
Kriterienkatalog - 1/1
26
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage Anlage 1_Lageplan_BBS Rotenburg (Wümme).pdf 316,11 KB pdf
Dateianlage Anlage 2_Ladeinfrastruktur BBS Zeven.pdf 311,87 KB pdf
Dateianlage Anlage 3_Lageplan_Gym_Zeven.pdf 305,29 KB pdf
Dateianlage Anlage 4_Lageplan_Gym_Sottrum.pd f 360,95 KB pdf
Dateianlage Anlage 5_Ladeinfrastruktur Gym Oberstufe Tarmstedt.pdf 361,27 KB pdf
Dateianlage Muster Vertrag Ladesäule.pdf 219,99 KB pdf
27
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/07/ff0d619f-e073-4681-81b2-ca8be9c38376.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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